29.10.2021, 15:02

Anlagetipps über Facebook & Co.: Auf was Berater achten müssen

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Wenn Sie wissen möchten, was Sie bei Äußerungen zu Investments über Social Media bedenken müssen – einfach weiterklicken!

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Was ist überhaupt eine Anlageempfehlung?
Das europäische Recht definiert eine Anlageempfehlung als Information für bestimmte Vertriebskanäle oder auch die Öffentlichkeit, die explizit oder implizit eine Anlagestrategie in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente empfiehlt oder vorschlägt – einschließlich etwaiger Stellungnahmen zum gegenwärtigen oder künftigen Wert solcher Instrumente. Vertriebskanäle sind dabei laut EU-Recht Analystenberichte, Zeitungs- oder Magazinartikel, TV oder eben auch Social Media.

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Worauf muss man achten?
Der ESMA zufolge besteht die Gefahr, Anleger in die Irre zu führen. Anlageempfehlungen müssen daher in einer bestimmten und vor allem transparenten Weise abgegeben werden. So sollen Anleger vor der Investition einschätzen können, wie glaubwürdig und objektiv die Empfehlung ist und ob derjenige, der diese macht, irgendwelche eigenen Interessen damit verfolgt. Auf diese Weise könne jeder frei seine Meinung äußern, ohne dass er anderen damit schadet.

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Vorsicht: Schärfere Regeln für Finanzexperten
Die ESMA warnt, dass jeder, der sich regelmäßig an eine breitere Öffentlichkeit wendet – also auch über "Posts" auf Social-Media-Kanälen – und Investmentempfehlungen abgibt, sich damit letztlich als Finanzexperte präsentiert. Dafür gelten noch strengere Transparenzregeln. Diese sind der "EU Market Abuse Regulation" festgelegt und besagen, dass jeder, der Anlageempfehlungen gibt, seine Identität und alle (geschäftlichen) Verbindungen zu den Anbietern des Investments offenlegen muss. Ferner muss er die Empfehlung objektiv präsentieren.

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Was passiert bei Zuwiderhandlungen?
Stellen die nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden Probleme bei den Empfehlungen zu Anlagen fest, können sie Bußgelder sowie andere Sanktionen verhängen – eingeschlossen einer Meldung bei der Staatsanwaltschaft.

Ein Kommentar zu einem Fonds bei Whatsapp, ein Satz zu einer Aktie bei Twitter: Vermittler können schneller als sie ahnen haftungsrelevante Anlageempfehlungen geben. Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA erklärt, wie man hierbei rechtlichen Ärger umgeht.

Social-Media-Kanäle sind für Finanzdienstleister wie Berater mittlerweile unersetzlich geworden. Wer dort nicht vertreten ist, der existiert für viele, insbesondere jüngere Menschen nicht. Jeder, der sich bei Facebook, Twitter & Co. zu Anlagemöglichkeiten wie Aktien, Anleihen, Kryptowährungen oder auch Fonds äußert, begibt sich aber auf rechtlich dünnes Eis. Unter Umständen gibt er oder sie unbeabsichtigt Anlageempfehlungen ab, für die mitunter strenge gesetzliche Vorgaben gelten. 

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat die wichtigsten Punkte, die professionelle Anbieter und Privatpersonen hierzu wissen und beachten müssen, zusammengefasst – FONDS professionell ONLINE hat diese in der Bilderstrecke oben aufbereitet. (jb)

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