Social-Media-Kanäle sind für Finanzdienstleister wie Berater mittlerweile unersetzlich geworden. Wer dort nicht vertreten ist, der existiert für viele, insbesondere jüngere Menschen nicht. Jeder, der sich bei Facebook, Twitter & Co. zu Anlagemöglichkeiten wie Aktien, Anleihen, Kryptowährungen oder auch Fonds äußert, begibt sich aber auf rechtlich dünnes Eis. Unter Umständen gibt er oder sie unbeabsichtigt Anlageempfehlungen ab, für die mitunter strenge gesetzliche Vorgaben gelten.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat die wichtigsten Punkte, die professionelle Anbieter und Privatpersonen hierzu wissen und beachten müssen, zusammengefasst – FONDS professionell ONLINE hat diese in der Bilderstrecke oben aufbereitet. (jb)