22.12.2020, 9:56

Wirecard-Anlegern droht der Totalverlust

Die Aktionäre des einstigen Dax-Stars können ihre Hoffnungen auf Schadenersatz wohl begraben. Ein neues Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ihnen aus der Insolvenzmasse nichts zusteht.

© Korta / stock.adobe.com

Noch immer haben viele Anleger Aktien des Skandalkonzerns Wirecard im Depot liegen. Aktien, die sie nicht mehr losbekommen, die praktisch nichts mehr wert sind – und für die sie wohl nicht einmal mehr Schadenersatz erwarten können. Gläubiger des Zahlungsdienstleisters habe ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das in der Fachpublikation "Zeitschrift für Wirtschaftsrecht" veröffentlicht wurde. Darin wird erstmalig der insolvenzrechtliche Rang der Schadenersatzforderungen von Aktionären geklärt. Das Fazit ist für die Wirecard-Investoren alles andere als erfreulich.

"Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass kapitalmarktrechtliche Schadenersatzansprüche von Aktionären nicht als Insolvenzforderungen zu behandeln sind und daher kein Anspruch auf eine Insolvenzquote besteht", zitiert die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) Christoph Thole, Direktor des Instituts für Verfahrens- und Insolvenzrecht an der Universität Köln und Autor des Gutachtens. Anders ausgedrückt bekommen zwar die Banken, die Wirecard Geld geliehen haben, zumindest etwas davon zurück. Aktionäre gehen dagegen aller Voraussicht nach leer aus.

Hohes Risiko ist eingepreist
Mit dem Gutachten dürfte die letzte Hoffnung der um Millionen geprellten Wirecard-Aktionäre dahin sein. Die Forderung nach Schadenersatz war ohnehin nur ein dünner Strohhalm: Bei einer Firmeninsolvenz wird das übrig gebliebene Geld seit jeher zwischen den Gläubigern aufgeteilt, während die Eigentümer – zu denen Aktionäre zählen – leer ausgehen. Der Gedanke dahinter ist, dass Anteilseigner die Chance auf hohe Renditen eben auch mit einem hohen Risiko bezahlen müssen, das implizit selbst betrügerische Aktivitäten des Unternehmens umfasst.

Einen Weg zum Schadenersatz hätte es laut SZ für Aktionäre gegeben: Wenn sie zugleich normale Gläubiger sind, etwa dem Unternehmen etwas verkauft haben und nach der Insolvenz den Kaufpreis zurückverlangen, könnten sie theoretisch Geld bekommen. Dieser Herangehensweise widerspricht aber das aktuelle Gutachten. Die Wirecard-Anleger müssen ihre Investition also aller Voraussicht nach komplett abschreiben. (fp)

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