17.04.2018, 9:40

P&R-Pleite: Was betroffene Anleger jetzt tun können

Die Investoren der P&R-Gruppe haben Milliarden Euro in Container investiert und nun Angst um ihr Kapital. Das macht sie empfänglich für die Verheißungen von Anwälten, die ihrerseits das große Geschäft wittern.

© GGV

Rechtsanwalt Heinz-Gerd Pinkernell, Partner der Kanzlei GGV

Gut 50.000 Anleger sind nach der Insolvenz dreier P&R-Gesellschaften zu einer heiß begehrten Gruppe aufgestiegen. Dutzende Anwälte umgarnen die besorgten Investoren, um ihr Mandat zu bekommen. Dabei spielen die Juristen mit der Angst, wenn sie beispielsweise vom Totalverlust und von der drohenden Privatinsolvenz reden. Das ist ebenso wenig gerechtfertigt wie blaue Versprechen vom Himmel, indem mit "hohen Ausschüttungen in einem Jahr" oder mit der Ansage "Wir holen Ihr Geld zurück" geworben wird.

Nachdem FONDS professionell ONLINE vor kurzem die rechtliche Situation der Berater und Vermittler beleuchtet hat, erklärt nun Rechtsanwalt Heinz-Gerd Pinkernell, Partner der Kanzlei GGV, wie es um die Aussichten der betroffenen Anleger bestellt ist.


Herr Pinkernell, nach den Insolvenzanträgen sind Diskussionen über die Qualität und Plausibilität der P&R-Investments ausgebrochen. Wie bewerten Sie beides?

Heinz-Gerd Pinkernell: Die Verträge der P&R-Direktinvestments sind klassische Kauf- und Verwaltungsverträge, mit denen Anleger das Eigentum an Containern erwerben und diese weitervermieten sollen. Allerdings werfen die Kaufpreise und die ausgesprochenen Mietgarantien Fragen auf. Sie entsprechen – jeweils auf den Zeitpunkt des Investmentangebotes bezogen – nach unserer Übersicht nicht in allen Fällen den damaligen Marktverhältnissen. Insofern stellt sich die Frage, wie P&R die Rückflüsse an die Anleger jeweils erwirtschaften konnte.

P&R hat das Containergeschäft jahrzehntelang betrieben und den Erfolg über Testate von Wirtschaftsprüfungskanzleien bestätigen lassen. Zuletzt gab es auch positive Ratings unter anderem von TKL und Dextro. Konnten sich die Anleger damit darauf verlassen, dass das P&R-Modell plausibel ist?

Pinkernell: Das Geschäft hat offensichtlich über einen langen Zeitraum – mehr als 30 Jahre – funktioniert. Ob allerdings die einzelnen so genannten Testate oder Ratings eine verlässliche Aussage treffen, wage ich zu bezweifeln. Aus Erfahrung kann ich jedem Anleger oder Finanzvermittler nur raten, sich die Testate und auch die Analysen sehr genau anzusehen.

Worauf ist zu achten?

Pinkernell: Die Ratings und Analysen sind häufig sehr oberflächlich und manchmal von fehlendem Sachverstand gekennzeichnet. Außerdem werden die Auftraggeber und Vergütungen nie transparent gemacht. Und Testate führen immer wieder zu Missverständnissen. Zum Beispiel testiert der Wirtschaftsprüfer bei den P&R-Angeboten zwar allgemein, dass die P&R-Gesellschaft einen Kaufvertrag über Container abgeschlossen hat. Es wird aber nicht bestätigt, dass der Anleger oder P&R selbst das Eigentum an den Containern wirksam erworben hat. Darin besteht für die Investoren ein wesentlicher Unterschied! Das Problem dabei ist, dass das Testat immer noch richtig ist, wenn der Kaufvertrag nicht vollzogen wurde.

Was meinen Sie mit der fehlenden Transparenz bei den Analysen?

Pinkernell: Man muss sich fragen, ob eine Analyse, die vom Emittenten oder dem Vertrieb bezahlt wird, tatsächlich objektiv ist. In der Regel wird nicht kenntlich gemacht, dass die Analysen bezahlt sind.

Inwieweit hätten die Anleger von ihren Vermittlern beziehungsweise Beratern auf kritische Presseberichte über P&R und Container-Direktinvestments hingewiesen werden müssen?

Pinkernell: Grundsätzlich ist der Vermittler verpflichtet, im Rahmen der Vermittlung einer Kapitalanlage auf die ihm bekannten und sinnvollen negativen Berichte in der Fachpresse oder in ernstzunehmenden Publikationen hinzuweisen. Allerdings muss man hier einschränken: Der Vertrieb ist nicht verpflichtet, jeden Artikel in der Fachpresse zu kennen, weil sie zu vielfältig und teilweise nur kostenpflichtig zugänglich ist. Deshalb kann er sich auf die allgemeine Wirtschaftspresse stützen, zumal die Gerichte davon ausgehen, dass sie von Personen, die im Finanzbereich tätig sind, ohnehin gelesen wird. Von vornherein unrichtige oder unsachliche Artikel, in denen beispielsweise von 'Containerschiffen der P&R' die Rede ist, kann der Vertrieb ausgrenzen.

Wie sollen sich die betroffenen Anleger jetzt verhalten?

Pinkernell: Keinesfalls in Panik verfallen und blindem Aktionismus folgen. Aktuell ist der Containermarkt gut, die insgesamt am Markt befindlichen Container sind nach unserer Information zu durchschnittlich 97 bis 99 Prozent vermietet. Der Markt wird sich nicht dadurch verändern, dass P&R-Gesellschaften in Insolvenz sind. Durch diese Insolvenzen kommen weder Container neu auf den Markt noch werden diese aus der Vermietung herausgenommen. Die Anleger müssen mit der notwendigen Ruhe und Sachlichkeit ihre eigene Situation klären. Gehören die Container tatsächlich dem Anleger, an wen sind sie vermietet, und wie kann die Vermietung fortgesetzt werden? Das sind Fragen, auf die der Anleger alleine keine Antwort finden kann. Hierfür sind juristischer Rat und die Bündelung von Anlegerinteressen sinnvoll.

Was muss ein Anleger jetzt konkret im Insolvenzverfahren tun?

Pinkernell: Zurzeit läuft das vorläufige Insolvenzverfahren, in dem die Anleger nichts tun können. Sie müssen zunächst abwarten, bis sie aufgefordert werden, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Bis dahin ist es unserer Einschätzung nach sinnvoll, mit juristischer Hilfe die eigene Situation anhand der bereits erwähnten Fragen zu evaluieren. Das Insolvenzverfahren sichert den Anleger gegen etwaige Verschiebungen auf Ebene der P&R-Gesellschaften ab. Etwaige Forderungen gegen den Anleger, wie gelegentlich kolportiert wird, sind nach unserer Einschätzung äußerst unwahrscheinlich.

Im Insolvenzfall Magellan gab es lange Diskussionen und Gutachten zur Frage, ob die Anleger rechtmäßige Eigentümer der Container waren. Wie schätzen Sie die Lage bei P&R ein?

Pinkernell: Auf Grundlage der uns vorliegenden Kauf- und Verwaltungsverträge konnten die Anleger das Eigentum an den Containern wirksam erwerben. Es gibt diesbezüglich aber trotzdem offene Fragen, weil beispielsweise noch unklar ist, ob die P&R-Gesellschaften ihrerseits die an die Anleger verkauften Container wirksam erworben hatten. Nach unserer Information gab es einen Zwischenerwerb über eine oder mehrere weitere P&R-Gesellschaften. Außerdem ist für einen Anleger in der Eigentumsfrage von Bedeutung, dass ihm individuell konkrete Container zugeordnet wurden.

Wie sollen die Anleger auf die Werbeschreiben von Interessengemeinschaften und Anlegeranwälten reagieren?

Pinkernell: Genau abwägen, wem man vertrauen kann und wem nicht. Idealerweise kennt sich der Anlegeranwalt erwiesenermaßen mit Direktinvestments und Containern aus. Außerdem sollte er ein glaubwürdiges Konzept haben, anstatt – wie die meisten – Ängste schüren oder wüste Verlustszeanrien an die Wand malen. Bei den Honoraren, die aufgerufen werden, stellt sich die Frage, ob sie plausibel und für die gebotene Tätigkeit gerechtfertigt sind.

Auch Ihre Kanzlei will Anlegerstimmen bündeln und deren gemeinsame Interessen vertreten. Was machen Sie anders als andere Anwälte?

Pinkernell: Unser Ziel ist es nicht, den Vertrieb zu attackieren. Wir wollen die wirtschaftlich beste Lösung für die Anleger erreichen und haben bereits konkrete Vorstellungen dazu. Denn wir sind der Auffassung, dass eine Fortführung der Containerinvestments sinnvoller als eine Zerschlagung der Investments und der Containerflotte ist, wie das bei Magellan der Fall war. Wir arbeiten seit zehn Jahren laufend im Container-Bereich und haben nicht bloß rudimentäre Kenntnisse über Markt und Investment. Aus unserer Erfahrung bei der Konzeption von Direktinvestments und bei der Betreuung von Logistikunternehmen verfügen wir über das Know-how und die Kontakte, eine solche Fortführung – gegebenenfalls mit einer neuen Verwalterin der Container – umzusetzen. Etwaige Verfahrensvorschläge haben wir bisher von anderen Kanzleien nicht gehört.

Warum ist es für Sie abwegig, gegen einen Berater oder Vermittler vorzugehen, wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt? Das würde ja auch gehen, wenn der Anleger grundsätzlich wie Sie für die Fortführung des Investments ist.

Pinkernell: Wir halten es nicht für abwegig, schließen es aber für uns aus. Bei der Beratung oder Vermittlung kann es zu individuellen Fehlern gekommen sein. Aber ob es sich lohnt, die Fehler für den Einzelfall zu erforschen, ist fraglich.

Warum denn das? Schließlich gibt es unzählige Anwälte, die den Vertrieb verklagen und in die Haftung nehmen wollen.

Pinkernell: Der Aufwand für so eine Klage und vor allem für den Nachweise des Beratungsfehlers ist in der Regel sehr hoch, und im Fall P&R steht die Höhe des Schadens noch nicht einmal fest. Wenn der Anleger das Eigentum an den Containern erworben hat, beschränkt sich der Schaden auf einige Monate entgangener Mietzahlungen. Dann können die Kosten für die erforderliche individuelle Analyse der Beratungsfehler schnell den tatsächlichen Schaden übersteigen. Verdient hat dann nur der Anlegerschutzanwalt. Im Übrigen sind wir der Meinung, dass sich jeder Anleger über die Funktionsweisen und Risiken der Direktinvestments informieren konnte. P&R hat hier immer entsprechende Publikationen bereit gehalten.

Es ist vielfach zu hören, dass Anwälte für die Zuführung von Mandanten – sowohl auf Finanzdienstleister- als auch auf Anlegerseite – eine Provision bezahlen. Ist das erlaubt?

Pinkernell: Wir würden dies zumindest als bedenklich einstufen. Gegebenenfalls besteht hier ein Interessenkonflikt.

Dem Vernehmen nach sind zahlreiche Vertriebspartner von P&R nicht ausreichend versichert. Wie sehen Sie die Situation?

Pinkernell: Das kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich besteht für Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f GewO die Anforderung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorzuhalten. P&R hat in der Vergangenheit allerdings auch damit 'geworben', dass für die Produkte ohne Rückkaufverpflichtung keine Erlaubnis nach § 34 f GewO erforderlich sei. Inwieweit hier Vermittler ohne Erlaubnis und ohne Versicherung auf den Zug aufgesprungen sind, ist reine Spekulation. Der seriöse Teil der Vermittler wird die Erlaubnis und damit auch die Versicherung besitzen.

Im Fall Magellan wurden die Anleger nur dürftig informiert und letztlich im Regen stehen gelassen. Sie haben beispielsweise keine Informationen über die Kosten für Gutachten und die Insolvenzverwaltung und keine detaillierten Angaben über den Verkauf ihrer Container erhalten. Wie lässt sich verhindern, dass die Anleger dem Insolvenzverwalter oder dem Gläubigerausschuss hilflos ausgeliefert sind?

Pinkernell: Grundsätzlich sind Mitglieder des Gläubigerausschusses zur Vertraulichkeit verpflichtet. Sie können also keine Detailinformationen kommunizieren, sondern nur allgemeine Informationen und Berichte, die der Insolvenzverwalter freigibt. Deshalb ist es wichtig, dass die Anleger mit einer starken Stimme im Gläubigerausschuss vertreten sind. Sie können und sollten ihre Interessen bündeln, um dann in der Gläubigerversammlung Vertreter in den Gläubigerausschuss zu wählen, die mit möglichst viel Sachverstand und Kompetenz im Containermarkt auftreten. Nur damit sind die Anlegerinteressen gewahrt. Insbesondere, wenn es um die Fortführung der Investments geht, ist fachliches Know-how gefragt, mit dem der Insolvenzverwalter gegebenenfalls unterstützt werden kann.

Vielen Dank für das Gespräch. (ae)

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