10.04.2019, 9:12

Finanzexperte schießt gegen Crowdinvesting

Die Projektfinanzierung mit Anlegerkapital ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Regulierung ausgenommen. Insbesondere bei Immobilienprojekten ist das vielen ein Dorn im Auge.

© lenets_tan / stock.adobe.com

Die deutsche Politik beschäftigt sich wieder einmal mit der Schwarmfinanzierung, landläufig besser bekannt als Crowdinvesting. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages lud Sachverständige zu einer öffentlichen Anhöhrung. Grund dafür ist das Vorhaben der Bundesregierung, alle Wertpapier-Emissionen bis acht Millionen Euro Volumen von der Prospektpflicht zu befreien.

Bei der Anhörung äußerte sich der Direktor des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF), Dirk Ulbricht, laut Parlamentsdienst "Heute im Bundestag" (HIB) äußerst kritisch. Ulbricht habe geäußert, dass Crowdinvesting riskant sei und sich ohnehin auf die überhitzte Immobilienbranche konzentriere anstatt neue Unternehmensideen zu finanzieren.

Crowdinvesting ist kein Finanzierungsinstrument für Start-ups
Das ist nicht von der Hand zu weisen: 2018 haben die Crowdinvesting-Plattformen wie berichtet  297 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben. Der Immobilienumsatz stieg laut crowdfunding.de  um zwei Drittel auf 211 Millionen Euro. Somit hatten die Immobilienprojekte im Fundraising einen dominanten Marktanteil von stolzen 71 Prozent.

Ulbricht kritisierte, dass über die Crowdinvesting-Plattformen genau jene Teile von Immobilienprojekten an Privatanleger verkauft werden, die von professionellen Investoren aufgrund ihrer Risiken gemieden würden. Laut "HIB" sehen auch die Verbände der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und der Deutschen Sparkassen das Thema kritisch. Die Sonderbehandlung von Immobilien-Crowdinvestments sei nicht zuletzt mit Blick auf den funktionierenden Markt für Immobilienfinanzierungen nicht angemessen. (ae)

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