26.02.2019, 10:23

Brexit: Übergangsfristen für Versicherungen in Deutschland

Gute Nachrichten für Kunden britischer Versicherer: Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, nach dem die Gesellschaften deutsche Kunden in jedem Fall auch nach einem "No Deal Brexit" am 29. März weiter betreuen dürfen – wenn auch nur befristet.

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Der Bundestag hat das "Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union" – kurz Brexit-Steuerbegleitgesetz – beschlossen. Damit ist die Kontinuität der Verträge, die deutsche Kunden mit britischen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen haben, auch über den 29. März 2019 hinaus gewährleistet – allerdings nur für weitere 21 Monate. 

Das Problem deutscher Kunden von britischen Versicherern ist, dass das Vereinigte Königreich in rund fünf Wochen aus der EU austritt, ohne dass bislang eine Einigung über die weiteren Beziehungen des Landes zur EU erzielt wurde. Großbritannien wird mit einem solchen "No Deal Brexit" zu einem Drittland ohne Passporting-Rechte für den Vertrieb von Versicherungen in Deutschland. Viele Anbieter haben die Bestände daher schon auf eine Gesellschaft in einem EU-Land übetragen – aber nicht alle. Zwar betonen Juristen einhellig, dass Versicherungsverträge mit einer Gesellschaft mit Sitz auf der Insel auch nach dem Brexit gültig bleiben. Der Knackpunkt ist aber, ob die Versicherer wegen fehlender Erlaubnis hierzulande für ihre Kunden tätig werden können.

Zusatz zu Versicherungsaufsichtsgesetz
Das ist nun mit dem Brexit-Steuerbegleitungsgesetz geregelt. Britische Versicherer, die derzeit hierzulande Verträge vertreiben und Kunden betreuen, dürfen das für weitere 21 Monate fortführen. Das Gesetz erlaubt der Finanzaufsicht Bafin anzuordnen, dass die Paragrafen 61 bis 66 sowie 169 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) weiter gelten. Gleiches gilt laut dem Gesetzestext für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die ihren Sitz jenseits des Ärmelkanals haben. 

Damit sollte deutschen Versicherungsnehmern, die länger laufende Sach- oder Gewerbepolicen abgeschlossen haben, sowie deren Makler genügend Zeit bleiben, einen anderen Versicherer zu finden. Sachversicherungen haben in aller Regel eine Laufzeit von einem Jahr, bestimmte sogenannte "Long Term Agreements" können aber auch drei oder vier Jahre laufen. 

Knifflig wird es allerdings bei Lebensversicherungen, die noch zehn oder 20 Jahres bestehen. Hierzu sagt das Brexit-Steuerbegleitgesetz leider nichts. Allerdings haben Lebensversicherer wie Standard Life, Clerical Medical, Friends Provident und Royal London die Verträge deutscher Kunden auf Gesellschaften in einem EU-Land übertragen, sodass sie weiter die Passporting-Rechte genießen. (jb)


Lesen Sie dazu auch den Artikel "Sicherer Abschied", der in Ausgabe 4/2018 von FONDS professionell erschienen ist. Angemeldete FONDS professionell KLUB-Mitglieder können den Beitrag auch im E-Magazin lesen.

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